Aufnahme in einer unserer Einrichtungen
Die Werkstätten stehen jugendlichen und erwachsenen Menschen offen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung derzeit nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Die Aufnahme erfolgt nach Antragstellung beim zuständigen Kostenträger sowie in den Werkstätten.
Für ein Informationsgespräch, eine Werkstattbesichtigung und zur Antragstellung können Sie sich an die Sozialpädagogischen Fachdienste der Werkstätten wenden. Hier finden Sie eine Aufzählung der wichtigen Schritte
1. Schritt
Sie nehmen Kontakt mit uns auf
Sie kommen zu einem vereinbarten Informationsgespräch zu uns in die Werkstatt
Gemeinsam überprüfen wir, ob Sie die Aufnahmekriterien in die Werkstatt erfüllen
Auf Wunsch können Sie ein Praktikum absolvieren
2. Schritt
Sie nehmen Kontakt mit dem Sachbearbeiter des zuständigen Kostenträgers (Agentur für Arbeit, Bezirk Oberbayern oder Deutsche Rentenversicherung) auf
Der zuständige Kostenträger erstellt einen Eingliederungsplan und leitet diesen an die Werkstatt weiter
3. Schritt
Wir laden Sie zu einem Aufnahmegespräch ein
Wir führen gemeinsam das Aufnahmegespräch und legen den Aufnahmetermin fest
Sie beginnen mit Ihrer Maßnahme bei uns